AGB

Bärgevent Reitnau

Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Bärgevent Reitnau

Allgemeine Geschäftsbedingung und Vereinbarung über Haftungsfreistellung im Zusammenhang mit der Teilnahme am Bärgevent Reitnau. Übernahme von Risiken und allgemeine Teilnahmebedingungen.
Stand: 18.04.2024

1. Teilnahmebedingung

Teilnehmen können Radfahrer-/innen ab 16 Jahren.
Für den Start am Bärgevent Reitnau sind weder eine Lizenz, noch eine Vereinsmitgliedschaft erforderlich.

2. Anmeldung

Ich bestätige mit der Anmeldung meine Teilnahme am Bärgevent Reitnau und übernehme die Verantwortung für alle mir daraus entstehenden Risiken. Meine Anmeldung ist wohlüberlegt. Ich erkläre mich damit einverstanden, dass mir das Startgeld nicht zurückerstattet wird, sollte ich nicht am Event teilnehmen können oder meine Strecke ändern. Auch nicht bei einer Absage mit ärztlicher Bescheinigung. Der Veranstalter empfiehlt bei der Anmeldung eine Annulierungskostenversicherung abzuschliessen. Kann ich nicht teilnehmen, habe ich die Möglichkeit, meinen Startplatz an eine mir bekannte Person zu transferieren.
Ich bin selbst dafür verantwortlich, dass ich körperlich fit, trainiert und in einem ausreichenden Gesundheitszustand am Event teilnehme.
Es ist mir bewusst, dass die Teilnahme Gefahren birgt und im Extremfall zu gesundheitlichen Schäden führen kann.

3. Strassenverkehrsgesetz

Das Schweizer Strassenverkehrsgesetz hat jederzeit Gültigkeit. Ich bin mir bewusst, dass der Bärgevent Reitnau auf öffentlichen, nicht abgesperrten Strassen stattfindet. Zu befolgen sind die allgemeinen Strassen- verkehrsregeln gemäss Strassenverkehrsgesetz. Zudem gilt, dass das Fahrrad (gem. Art 30 VRV) zu beleuchten ist. Der Veranstalter hast das Recht Teilnehmende bei Fehlverhalten zu disqualifizieren.
Deine Sicherheit steht an oberster Stelle. Bei Konditionen, welche die Sichtbarkeit einschränken, wie zum Beispiel Nebel oder Dunkelheit, gilt Lichtpflicht. Um die Sichtbarkeit auch tagsüber möglichst hoch zu halten, empfehlen wir das Licht eingeschaltet zu lassen.

4. Ausrüstung

Ich trage die Verantwortung für den Zustand meiner Ausrüstung. Mein Fahrrad entspricht den in der Schweiz geltenden gesetzlichen Anforderungen für das Fahren auf öffentlichen Strassen. Ich trage während der Fahrt jederzeit einen Helm (Der Veranstalter empfiehlt die Mindestanforderung EN 1078).

5. Anweisung des Veranstalters

Ich folge den Anweisungen des Veranstalters. Den Anweisungen des Veranstalters und seines Personals ist in jedem Fall Folge zu leisten. Dies betrifft auch Massnahmen, die in Zusammenhang mit der Umsetzung eines Sicherheits-/ Hygienekonzeptes stehen oder in anderer Weise der Sicherheit und Gesundheit der Teilnehmer oder Dritter dienen. Bei Zuwiderhandlungen, die den ordnungsgemässen Verlauf der Veranstaltung stören oder die Sicherheit/ Gesundheit der übrigen Teilnehmer oder Dritter gefährden können, ist der Veranstalter berechtigt, den betreffenden Teilnehmer von der Veranstaltung mit sofortiger Wirkung auszuschliessen.

6. Haftungsabweisung

Ich verzichte auf jedwede Forderungen, Haftungen, Schadensersatz, Verlust- entschädigungen und Klageansprüche (einschliesslich Gerichts-, Anwalts- und Prozesskosten) gegenüber den Veranstalter, die in Zusammenhang mit meiner Teilnahme am Bärgevent Reitnau entstehen können. Ich bestätige, dass ich die Risiken der nachfolgenden, nicht abschliessenden Aufzählung übernehme: Stürze und Gefahren durch Kollision mit Fahrzeugen, Fussgängern, Tieren, anderen Teilnehmern, Helfenden, Zuschauenden, Dritten oder feststehenden Gegenständen, sowie aufgrund materialtechnischer oder witterungsbedingter Einflüsse. Ich bestätige hiermit über eine ausreichende Haftpflichtdeckung zu verfügen.

7. Versicherung

Versicherung ist Sache der Teilnehmenden. Ich bestätige, dass ich ausreichend versichert bin, um allfällige Kosten durch medizinische Behandlung, Erstversorgung, Transport, Rückführung, Krankenhausaufenthalt, usw. zu übernehmen.
Ich erkläre mich damit einverstanden, medizinische Versorgung in Anspruch zu nehmen, die im Fall einer Verletzung, eines Unfalls oder einer Erkrankung während der Veranstaltung ratsam erscheint. Ich gewähre hiermit dem medizinischen Dienst der Veranstaltung oder der öffentlichen medizinischen Versorgung jedwede erforderliche medizinische Behandlung. Ich übernehme Verantwortung und Haftung für sämtliche Kosten, die in Zusammenhang mit der Teilnahme an der Veranstaltung entstehen, einschliesslich Krankentransport, Krankenhausaufenthalt, medizinische Betreuung und Behandlung sowie ärztliche und pharmazeutische Leistungen.

8. Absage des Events

Ich erkläre mich damit einverstanden, dass der Veranstalter nach alleinigem Ermessen entscheiden kann, die Veranstaltung zu verschieben oder abzusagen, wenn er sie für nicht durchführbar hält oder die Bedingungen am Veranstaltungs- tag für zu gefährlich einschätzt.Für den Fall, dass die Veranstaltung aus irgendeinem Grund abgesagt oder verschoben wird, einschliesslich höherer Gewalt, Naturkatastrophen, und jedweder anderen Umstände, erfolgt keine Erstattung der Teilnahmegebühren oder anderer Kosten, die im Zusammenhang mit der Veranstaltung entstanden sind, seitens des Veranstalters. Der Veranstalter behält sich ausserdem vor, aus sachlich berechtigten Gründen Änderungen gegenüber der ursprünglichen Veranstaltungsbeschreibung zu erklären.

9. Einwilligungserklärung bezüglich persönlichen Daten

Ich stimme der Verwendung meines Namens, Bildern von mir, meiner Stimme und/oder meiner Abbildung für die Illustration von Publikationen, Internetseiten, Medienberichten, Videos, Webcasts und andere PR-Zwecke im Zusammenhang mit dem Bärgevent Reitnau zu (Organisator, Sponsoren und Partner). Ich willige in die Veröffentlichung meines Namens, Wohnorts und Jahrgangs auf der offiziellen Teilnehmerliste in gedruckter oder elektronischer Form zu.

10. Abfall/Entsorgung

Aus Gründen der Sicherheit und des Umweltschutzes werden die Teilnehmer ersucht, keine Abfälle wegzuwerfen. Dafür sind vom Veranstalter entsprechende Entsorgungsmöglichkeiten eingerichtet.

11. Unklare Formulierung

Sollte eine der Bestimmungen dieser Vereinbarung für rechtswidrig, ungültig oder aus irgendeinem Grund für nicht durchsetzbar befunden werden, so gilt diese Bestimmung als vom Rest dieser Vereinbarung trennbar und hat keinerlei Auswirkung auf die Gültigkeit und Durchsetzbarkeit der übrigen Bestimmungen dieser Vereinbarung.

12. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Diese Vereinbarung untersteht schweizerischem Recht. Ausschliesslicher Gerichtsstand ist der Standort der beklagten Partei.
24together, 18. April 2024
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